Das Schützenwesen

Das Schützenwesen

Vom Schützenwesen in alter und neuer Zeit
Aus der Geschichte der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1642 Sankt Augustin Menden
"Hundertfuffzig Mann - un d'Fahn vüredran..."
Wer kennt nicht dieses Lied der Bläck Fööß auf unsere rheinischen Schützenbruderschaften, persiflierend und doch eine Liebeserklärung an diese Vereinigungen im rheinisch-westfälischen Raum, die seit Jahrhunderten im weltlichen und kirchlichen Raum Brauchtum unter dem Leitwort "Für Glaube, Sitte, Heimat" pflegen.
Wurzeln des Schützenwesens (mit freundlicher Genehmigung von Paul Henseler ©)

Was sind die Wurzeln des Schützenwesens? - eine Frage, die angesichts der verschiedenen Bedeutungen des Begriffs "Schütze" berechtigt ist. Träger dieser Bezeichnung treten uns in urkundlichen Belegen als Verteidiger der Gemeinwesen, aber, auch mit politischen Funktionen entgegen.

Die Sprachforscher sind sich darin einig, dass der Begriff "Schütze" aus der altnordischen Sprachwurzel "skut" herzuleiten ist, die "Entsender eines Geschosses" bedeutet. Aufgabe des Schützen in seiner ursprünglichen Bedeutung ist daher das "schießen" und erst in zweiter Linie das "beschützen". Schützenvereinigungen sind nach diesem sprachlichen Befund, der sich auch mit der geschichtlichen Wirklichkeit deckt, in erster Linie "Schieß-" und nicht "Schutzgesellschaften". Aber nicht überall, wo uns in den urkundlichen Quellen Schützen begegnen, sind Mitglieder von Schützengesellschaften gemeint. Es ist daher im Einzelnen zu prüfen, welche Art von Schützen gemeint ist.

So begegnen uns in den dörflichen Weistümern - den alten Ortssatzungen unserer Gemeinden, welche die Rechte und Pflichten der Dorfbewohner seit dem 16. Jahrhundert schriftlich festgehalten haben - Schützen, denen die Aufsicht über die dörfliche Feldmark oblag. Sie hatten demnach Polizeifunktionen. Das Nachbarbuch von Niedermenden vom 16. Juni 1581 nennt, ebenso wie das Nachbarbuch von Obermenden von 1662 als Aufgabe der Flurschütze, dass er dreimal täglich die Gemeindegrenze abzugehen und von den Nachbarn Schaden abzuwenden hatte. Aufgetretene Schäden musste er diesen anzeigen, und wenn er keinen Schuldigen fand, hatte er selbst für den Schaden aufzukommen. Dafür erhielt er von jedem Nachbarn eine Garbe als Entlohnung. An keiner Stelle der Nachbarrechte ist von einer Verpflichtung die Rede, das dörfliche Gemeinwesen gegen äußere Angriffe zu verteidigen. Dies war Aufgabe übergeordneter Organisationseinheiten, des Kirchspiels oder des Amtes.

Die Geringschätzung des historischen Schriftwesens bei den Schützenvereinigungen führt dazu, dass Gründungsurkunden und Privilegien kaum in Originalurkunden vorhanden sind. Kein Schützengildenstatut geht über das 14. Jahrhundert zurück. Selbst die ältesten Vereinigungen unserer engeren Heimat, die Schützenbruderschaften von Bad Honnef am Rhein, Königswinter, Menden/Sieg, Ober- und Niederdollendorf, Oberkassel und Siegburg, besitzen keine Originalstatuten, sondern führen ihre Gründung auf die Tradition ihrer ältesten Unterlagen aus dem 16. und 17. Jahrhundert zurück, die Abschriften älterer Urkunden sind, oder auf die mündliche Überlieferung. Die wichtigsten Quellen: Bruderschaftsbücher, Rechnungs- und Protokollbücher sowie Statuten sind oft nur trümmerhaft und unvollständig erhalten. Ganz allgemein stammen die ältesten Schützengildenstatuten aus dem flämischen und niederländischen Raum. In den dortigen Städten und Gemeinwesen ist daher die Wiege des Schützenwesens zu suchen. Von dort breitete sich die Bewegung auf das Rheinland aus und erreichte im 15. Jahrhundert die übrigen Gebiete Mitteleuropas bis ins Baltikum.

Die Schützenvereinigungen wurzeln in verschiedenen Ursprüngen. Ihr Aufkommen ist zweifellos in Verbindung mit dem mittelalterlichen Heerwesen zu sehen. Nachdem das ursprüngliche Waffenrecht aller freien Männer eines Volksverbandes, das die Heerfolge einschloss, durch die Heeresverfassung abgelöst worden war, die auf dem Lehnssystem beruhte, lag die Last der Landesverteidigung bei den vom Landesherrn mit Land und Rechten ausgestatteten Ministerialen, die auf Anforderung als Berittene Heerfolge zu leisten hatten. Der Bürger- und Bauernstand stellte in den mittelelterlichen Heeren die Fußtruppen, die mit ihren einfachen Bewaffnungen als Hilfstruppen dienten, deren Bedeutung aber nicht zu unterschätzen war. Ihr eingreifen hat manchen Kampf entschieden. Es sei nur an die Schlacht bei Worringen im Jahre 1299 erinnert, in der das bergische Bauernaufgebot die Entscheidung gegen die Truppen des Kölner Erzbischofs herbeiführte, oder an die Belagerung von Neuss durch Herzog Karl den Kühnen von Burgund im Jahre 1474 / 75, die an der erfolgreichen Abwehr der Neusser Bürger bis zum Entsatz durch ein kaiserliches Heer scheiterte. Aber auch die Bauernhaufen der unteren Sieg verhinderten während des Truchsessischen Krieges im Winter 1588 den Übergang eines Entsatzheeres für das belagerte Bonn über die Aggerbrücke bei Siegburg und trugen somit dazu bei, dass das Kölner Erzstift katholisch blieb.

Während die Bauern in späterer Zeit nur als Tross verwendet wurden, war es für die Bürger Pflicht, ihr Gemeinwesen wehrhaft zu verteidigen. Der Besitz einer Kriegsausrüstung in Form von Helm und Harnisch war Voraussetzung für den Erwerb des städtischen Bürgerrechts. Die Stadtrechnungen und Schöffenprotokolle des benachbarten Siegburg bieten hierfür ein treffliches Beispiel. Weniger einheitlich war dagegen die Bewaffnung mit Feuerrohr, Armbrust oder Hellebarde. Die Anschaffung war der Wirtschaftskraft des Einzelnen überlassen. Den Kern der Bürgerwehr, die in Rotten eingeteilt war, denen bestimmte Abschnitte der Stadtmauer zur Verteidigung zugewiesen waren, bildeten Armbrust- und Büchsenschützen. Wehrhaftigkeit aber war nur durch Übung zu erreichen. So bildeten sich bald innerhalb der militärischen Organisation besondere Vereinigungen, die neben der Übung im Waffenhandwerk auch die Geselligkeit pflegten und in Verbindung mit kirchlichen Bruderschaften karitative und religiöse Zwecke verfolgten. Regelmäßige Schiessübungen, anfangs in, oder bei den Stadtgräben, später auf einem eigens dafür zugewiesenen Gelände, wurden veranstaltet. Bei solchen Übungen lag es nahe, dass ein Wettbewerb unter den einzelnen Schützen einsetzte, aus denen sich regelmäßig wiederkehrende Schießspiele entwickelten, zu denen Schützenvereinigungen aus benachbarten Orten eingeladen wurden. Bekannt ist das große Preisschießen, das Mitte des 16. Jahrhunderts in Köln abgehalten wurde, zu dem Schützen aus ganz Deutschland anreisten. Der Rat der Stadt Köln hatte hierfür als Preis einen Ochsen gestiftet, der auf einem Kupferstich vor dem Hintergrund des Neumarktes abgebildet wurde. Auch die Stadtrechnungen von Siegburg überliefern uns solche Schießspiele, die von der Stadt gefördert wurden. Man schoss mit der Armbrust auf den Papagei, aus dem sich der heutige Königsvogel entwickelt hat, und ermittelte dabei den Besten als Schützenkönig. Die heute in Siegburg in einem Straßennamen verewigte Flurbezeichnung "Auf der Papagei" deutet auf einen alten Schießplatz der Siegburger Schützen hin, auf dem die "Vogeleiche" stand, in der der Königsvogel aufgestellt wurde. Die Stadt stellte den Schützen auch den Stoff für ihre Tracht, die "Kogel" - ein mit einer Kapuze versehener bis zu den Kniekehlen reichender Umhang - und als Entschädigung für die Begleitung des Allerheiligsten bei den Sakramentsprozessionen ein verhältnismäßig großes Quantum Wein.

Eine ähnliche Einrichtung wie in den Städten hat wohl auch für das offene Land bestanden, wenn auch die quellenmäßige Überlieferung hierfür im Einzelnen viel spärlicher ist, als für die Städte. Organisationseinheit war hier weniger die einzelne Ortschaft, sondern das Kirchspiel oder das Amt. Wie aus den jülich-bergischen Defensionsordnungen hervorgeht, wurden bei Bedarf die "Landesschützen" zur Verteidigung aufgeboten. Hierzu wurden von den Vorstehern der Kirchspiele und den Verwaltern der Ämter die Männer im wehrfähigen Alter gemustert und in drei Aufgeboten eingeteilt. Ihre Aufgabe bestand im Wesentlichen darin, Vagabunden, fahrendes Volk und dergleichen außer Landes zu bringen - also Polizeiaufgaben, die sich bei den städtischen Schützen nicht nachweisen lassen - aber auch fremde Truppen solange am Durchzug zu hindern, bis die landesherrlichen Soldaten zur Stelle waren. Hierfür wurden die im Bergischen Land noch zahlreich vorhandenen Landwehren besetzt.



Wahrscheinlich kam es auch hier zu besonderen Zusammenschlüssen auf kirchlicher Basis in Form von Bruderschaften - denen aber andere Aufgaben zukamen, wie weiter unten noch dargelegt wird. Das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf bewahrt eine statistische Übersicht über die wehrfähige Mannschaft der einzelnen Verwaltungseinheiten des Herzogtums Berg aus den Jahren 1635 bis 1647 auf. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, der durch strikte Neutralität sein Land aus den Wirren des Dreißigjährigen Krieges herauszuhalten versuchte, hatte beim Einfall schwedischer Truppen in sein Land im Jahre 1632 die Musterung der einsatzfähigen Männer befohlen. Das Amt Blankenberg, zu dem Menden damals verwaltungsmäßig gehörte, verfügte damals über 1345 wehrfähige Männer. Fünfzehn Jahre später betrug diese Zahl nur noch 761, ein Verlust von 44% der männlichen Bevölkerung. Dies zeigt, dass die Landesschützen von der Mitte des 16. Jahrhunderts an die Bevölkerung des flachen Landes vor den Drangsalen fremder Truppen zu schützen versuchten und dafür einen hohen Blutzoll entrichtet haben.

Der mittelalterliche Mensch war mehr noch als heute in das kirchliche Leben eingebunden. Daher sind die kirchlichen Bruderschaften eine wesentliche Wurzel unserer Schützenvereinigungen, sei es, dass sie sich einer bestehenden Bruderschaft anschlossen, oder - wie die Handwerkerzünfte oder -gilden - aus einer solchen hervorgegangen sind. Zweck einer kirchlichen Bruderschaft war, ihre Mitglieder zu wahrhaft religiösem Leben anzuleiten und - in einer Zeit, die ein staatlich garantiertes Netz sozialer Sicherung noch nicht kannte - Werke der Nächstenliebe zu vollbringen. Die Einnahmen aus Aufnahmegebühren, laufenden Beiträgen und Bußen für Verstöße gegen die Bruderschaftsordnung sowie die Zinserträge aus Grundvermögen, Renten und Rechten wurden für kirchliche Zwecke - Beschaffung von Messgewändern und kultischen Geräten - oder zur Armenfürsorge - Unterstützung bedürftiger Mitglieder und deren Hinterbliebenen - verwendet. Sie sicherten ihren verstorbenen Mitgliedern ein würdiges Begräbnis und sorgten durch alljährlich stattfindende Seelenmessen für deren Seelenruhe.

Der am häufigsten auftretende Patron der Schützenbruderschaften ist der Hl. Sebastian gefolgt vom Hl. Hubertus. Der Hl. Sebastian aber ist, neben dem Hl. Rochus, ein Schutzpatron gegen die Pest, der Geißel der Menschheit vom hohen Mittelalter bis weit in das 18. Jahrhundert. Auch im Rheinland war diese Krankheit weit verbreitet. Immer wieder berichten uns alte Chroniken oder behördliche Verordnungen von Pestzeiten, die ganze Dörfer dezimierten oder auslöschten. Da ärztliche Kunst versagte, vertraute man auf das Wirken Gottes durch die Fürbitte seiner Heiligen und wallfahrtete in Pestzeiten zu deren Andachtsstätten. Wallfahrtsorte in Pestzeiten aus unserer näheren Umgebung waren Seligenthal, Kloster Marienforst bei Bad Godesberg sowie der Kalvarienberg bei Ahrweiler. In der Pfarre Menden besteht eine alte Wallfahrt zum Kalvarienberg bei Ahrweiler, deren Ursprünge in den Quellen nicht festzustellen sind, ihren Grund aber sicher in den Pestzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts hat. In der Kulturkampfzeit des 19. Jahrhunderts heißt es von ihr, sie sei "althergebracht". Es muss Zusammenhänge zwischen den Pestzeiten, dem Pestpatron St. Sebastianus und der Verehrung des Hl. Blutes und dieser Wallfahrt geben. Im benachbarten Siegburg bestand seit dem 14. Jahrhundert eine "Bruderschaft vom Hl. Blut und vom Hl. Sebastianus", der sich die dortige Schützenvereinigung angeschlossen hatte und aus der eine der ältesten Schützenbruderschaften unserer engeren Heimat entstanden ist. Das noch erhaltene Bruderschaftsbuch von 1360 weist Namen lebender und verstorbener Mitglieder aus allen Schichten der Bevölkerung Siegburgs und der näheren Umgebung auf. Aus dem Kirchspiel Menden werden dort genannt: Hermann von Meyndorp Junker Frank von Menden und seine Ehefrau Druda (Er war von 1453 bis 1472 Schöffe in Siegburg und der Letze Besitzer von Burg Menden aus dem gleichnamigen Geschlecht) Her Kirstyen, Pastor zu Menden Johann Sibelen, Pastor zu Menden Es ist durchaus möglich, dass von dieser Siegburger Bruderschaft Impulse zur Bildung einer eigenen Bruderschaft in Menden ausgegangen sind.

Die Französische Revolution brachte - wie überall im öffentlichen Leben des rheinischen Raumes - für die Schützenbruderschaften einschneidende Änderungen. Zunächst verboten die französischen Behörden, wohl aus Misstrauen gegenüber den Schießspielen und dem wehrhaften Geist, nach 1794 alle Schützenvereinigungen. Später wich dieses Misstrauen einer wohlwollenden Begünstigung, offensichtlich um brauchbare Miliztruppen heranzubilden. Besonders deutlich war diese Absicht im Großherzogtum Berg zu erkennen. Auch die preußische Regierung verfolgte anfänglich die gleichen Pläne, wie aus der 1808 entworfenen Städteordnung des Freiherrn vom Stein hervorgeht, die eine Schützengilde als integrierten Bestandteil eines städtischen Gemeinwesens ansah. In diesem Geiste erging während der Befreiungskriege 1813 durch den provisorischen Generalgouverneur vom Niederrhein, Justus von Grunder, die "Aufforderung an deutsche Jünglinge und Männer, für Deutschlands Freiheit" zu kämpfen. Sie führte zur Bildung des Bergischen Landsturms, in den ganze Schützengesellschaften als Kompanien mit besonderem Status eingegliedert wurden. Der damalige Besitzer von Burg Menden, Freiherr von Hallberg-Broich, war wesentlich an der Aufstellung des "Landsturms vom Siegengebirge" beteiligt, der in einzelne Banner und diese in Kompanien gegliedert war. Das 4. Banner mit der Bezeichnung "Menden", dessen Adjutant der Beigeordnete Heinrich Willms aus Meindorf war, stellte die Bürgermeisterei Menden, jede Gemeinde eine Kompanie. Für uns von Interesse sind die 1., 2. und 3. Kompanie: Obermenden stellte die 1. Kompanie. Hauptmann war der Schöffe Peter Josef Heider, Oberleutnant Heinrich Heister, Unterleutnant Heinrich Oberdörfer und Fähnrich des Banners Theodor Bender. Aus Niedermenden rekrutierte sich die 2. Kompanie unter der Führung des Hauptmanns Adolf Lockems; Oberleutnant war Peter Hochhausen, Unterleutnant Anton Kemberg. Meindorf bildete die 3. Kompanie unter Hauptmann Peter Josef Engels, Oberleutnant war Peter Hartmann und Unterleutnant Heinrich Brodesser. Nachfahren der hier genannten leben noch heute unter uns.



Der Landsturm wurde nur zu wach- und Sicherheitsdiensten verwendet und infolge der raschen Entscheidung über Napoleon nicht mehr zum Fronteinsatz.

Das anfängliche Wohlwollen der preußischen Behörden gegenüber den Schützenvereinigungen schlug nach dem revolutionären Unruhen der dreißiger und vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts in Misstrauen um. Die Städteordnung von 1831 nennt sie nicht mehr als Bestandteil der Gemeinwesen, und Bestrebungen einzelner Schützenvereinigungen, sich satzungsmäßig im Bedarfsfall der örtlichen Polizei als Ordnungsfaktor zur Verfügung zu stellen, wurde als Einmischung in staatliche Angelegenheiten zurückgewiesen. Die Schützenvereinigungen haben sich daraufhin in das Reservat kirchlicher Bruderschaften oder privater Gesellschaften zurückgezogen oder sind mangels Interesse stillschweigend eingegangen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts überwiegen bei ihnen die geselligen Momente, die sich weitgehend in Brauchtumspflege ausdrücken. Trotz starker nationaler Betonung sind sie im Grunde unpolitisch. Der Aktenbestand "Schützenvereine 1824 - 1908" des Siegkreises im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf weist dies deutlich aus. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt, dass zur damaligen Zeit in Menden eine Schützengesellschaft bzw. -bruderschaft bestanden hat.


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