Schießstand
Die Bruderschaft verfügt über 5 Schießstände à 10 Meter mit elektronischer Anzeige. Je nach Bedarf kann der Schießstand mittels einer verschiebbaren Trennwand um 5 Schießstände (elektrische Zuganlage) erweitert werden.
Der Schießstand ist geeignet für das Schießen mit Druckluftgewehren und Druckluftpistolen (Kaliber 4,5 mm) mit einer max. Bewegungsenergie von 7,5J.
Allen Mitgliedern und Gästen stehen zudem vereinseigene Druckluftgewehre (Seitenspanner) und -pistolen zur Verfügung.
Zur Teilnahme an Wettkämpfen mit Kleinkalibergewehren existieren ebenfalls vereinseigene Gewehre.
Trainingszeiten
Damen und Herren | Dienstags | ab 19.00 Uhr |
Damen und Herren | Mittwochs | ab 19.00 Uhr |
Jugend | Donnerstags | ab 18.00 Uhr |
Jugend
Gemäß § 27(3) WaffG dürfen Jugendliche unter der Aufsicht der Jugendbetreuer am Schießbetrieb (Training und Wettkampf) wie folgt teilnehmen, wenn:
a) die Eltern eines Kindes schriftlich zustimmen, dass ihr Kind (12 Jahre oder älter aber unter 14 Jahren) in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden den Schießsport betreiben darf.
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b) die Eltern eines Kindes schriftlich zustimmen, dass ihr Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 18 Jahre alt ist, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner betreiben darf.
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Die Ausnahme vom Mindestalter des § 27 Abs 3 Ziff. 1 WaffG ist vom Verein gemäß § 27 Abs. 4 WaffG zu beantragen